Veröffentlichen

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Kontaktmöglichkeiten und Ansprechpersonen finden Sie auf unserer Kontaktseite.

Wer kann in HilPub veröffentlichen?

Der Publikationsserver HilPub steht allen Angehörigen der Universität Hildesheim zur Verfügung, um Dokumente zu veröffentlichen.

Außerdem können für die Hochschulbibliografie und/oder für das eigene Profil eigene Publikationen gemeldet werden.

Was kann in HilPub veröffentlicht werden?

  • Dissertationen und Habilitationen, die an einem Fachbereich der Universität Hildesheim eingereicht und zur Publikation freigegeben worden sind.
  • Wissenschaftliche Arbeiten von Lehrenden und Forschenden der Universität Hildesheim.
  • Studentische Arbeiten (z.B. Bachelor- und Masterarbeiten), für die eine Lehrperson der Universität Hildesheim Ihr Einverständnis erteilt hat.

Wie können Dokumente in HilPub veröffentlicht werden?

Die Veröffentlichung in HilPub bereiten Sie wie folgt vor:

  1. Sie erstellen das Dokument im PDF-Format auf Ihrem Rechner. Wenn möglich, wählen Sie bitte bei der Erstellung das Format PDF/A. Bitte prüfen Sie das Dokument sorgfältig, denn ein einmal auf HilPub veröffentlichtes Dokument darf weder verändert noch gelöscht werden!
  2. Melden Sie sich mit Ihren Daten vom RZ bei HilPub an und wechseln Sie in den Bereich Mein HilPub.
  3. Dort klicken Sie auf oben rechts.
  4. Aus den zur Verfügung stehenden Sammlungen wählen Sie Veröffentlichung in HilPub.
  5. Füllen Sie das Formular möglichst vollständig aus. (Die Pflichtfelder sind gekennzeichnet.)
  6. Am Ende wählen Sie eine passende Lizenz aus, laden Ihr Dokument hoch und bestätigen den Veröffentlichungsvertrag.
  7. Danach klicken Sie auf . (Alternativ können Sie Ihre Eingaben auch zwischenspeichern und später fortsetzen, indem Sie auf klicken.)

Die Universitätsbibliothek Hildesheim überprüft Ihre Eingaben und gibt anschließend das Dokument in HilPub frei. Sie erhalten eine E-Mail, sobald das Dokument freigegeben wurde.

Wie können Publikationen gemeldet werden?

Für die Meldung von Publikationen, die an der Universität Hildesheim oder an einer anderen Einrichtung entstanden sind, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Melden Sie sich mit Ihren Daten vom RZ bei HilPub an und wechseln Sie in den Bereich Mein HilPub.
  2. Dort klicken Sie auf oben rechts.
  3. Aus den zur Verfügung stehenden Sammlungen wählen Sie Nachweis in HilPub.
  4. Füllen Sie das Formular möglichst vollständig aus. (Die Pflichtfelder sind gekennzeichnet.)
  5. Wenn Sie für Ihre persönliche Publikationsliste eine Publikation erfassen wollen, die an einer anderen Einrichtung als der Universität Hildesheim entstanden ist, dann wählen Sie bei Institut Externe Einrichtung.
  6. Danach klicken Sie auf . (Alternativ können Sie Ihre Eingaben auch zwischenspeichern und später fortsetzen, indem Sie auf klicken.)

Die Universitätsbibliothek Hildesheim überprüft Ihre Eingaben und gibt anschließend das Dokument in HilPub frei. Sie erhalten eine E-Mail, sobald das Dokument freigegeben wurde.

Wie können vorhandene Daten importiert werden?

Daten können aus verschiedenen Quellen importieren. Diese können dann für das Melden von Publikationen oder für das Veröffentlichen von Dokumenten nachgenutzt werden.

  1. Melden Sie sich mit Ihren Daten vom RZ bei HilPub an und wechseln Sie in den Bereich Mein HilPub.
  2. Dort klicken Sie auf oben rechts.
  3. Wählen Sie zunächst aus, wonach Sie suchen möchten und starten Sie dann Ihre Suche:
    1. Suche mit DOI: Geben Sie Präfix und Suffix des DOIs (z.B. 10.18442/muth-16; Präfix = 10.18442, Suffix = muth-16) ein.
    2. Suche nach Autor/Titel: Geben Sie Ihren Namen oder einen Titel einer Publikationen ein.
    3. Suche mit ORCID-ID: Geben Sie Ihre ORCID-ID ein.
  4. Wählen Sie aus den Treffern denjenigen aus, den Sie importieren möchten, indem Sie auf klicken.
  5. Sie erhalten eine Vorschau auf diejenigen Daten, die importiert werden können. Klicken Sie auf .
  6. Aus den zur Verfügung stehenden Sammlungen wählen Sie:
    1. Veröffentlichung in HilPub, wenn Sie den Volltext zur Publikation auf HilPub veröffentlichen möchten. Fahren Sie dann mit Punkt 5 von Wie können Dokumenten in HilPub veröffentlicht werden? fort. Überprüfen Sie dabei die importierten Daten und ergänzen Sie diese ggf.
    2. Nachweis in HilPub, wenn Sie eine Publikation melden möchten, die an der Universität Hildesheim entstanden ist. Fahren Sie dann mit Punkt 4 von Wie können Publikationen gemeldet werden? fort. Überprüfen Sie dabei die importierten Daten und ergänzen Sie diese ggf.

Bitte beachten Sie:

  • Die Daten für den Import anhand des DOI stammen von CrossRef. DOIs, die bei anderen Anbietern registriert wurden, können darüber nicht gefunden werden.
  • Die Daten für den Import anhand Autor*in bzw. Titel stammen von Scopus. Entsprechend können darüber nur Titel gefunden werden, die in dieser Datenbank eingetragen sind.

In welcher Form müssen Dokumente eingebracht werden?

Textdokumente müssen als PDF vorliegen. Wenn möglich, wählen Sie bitte bei der Erstellung das Format PDF/A.

Auch Bild-, Ton- und Videodateien können als zusätzliches Material veröffentlicht werden, dabei sollten sie in einem der folgenden Formate vorliegen und eine Größe von 100 MB nicht überschreiten:

  • Bilddateien: JPG/JPEG, PNG, TIF/TIFF, SVG
  • Audiodateien: MP3, M4A, WAV
  • Videodateien: MP4, M4V

Für alle Dateien gilt, dass diese nicht verschlüsselt oder kopiergeschützt sein dürfen.

Bei Fragen zu den Dateiformaten oder zur Konvertierung können Sie uns gerne kontaktieren.

Welche urheberrechtlichen Bestimmungen müssen beachtet werden?

Für Publikationen im Internet gelten dieselben gesetzlichen Bestimmungen wie auch für gedruckte Publikationen. Fremde Inhalte innerhalb Ihres Dokuments dürfen nur mit Zustimmung der jeweiligen Urheber*innen oder Rechteinhaber (z.B. Verlage) oder im Rahmen eines Zitats verwendet werden.

Im Eingabeformular bestätigen Sie gegenüber der Universitätsbibliothek Hildesheim, dass Sie keine Rechte Dritter verletzen. Dazu zählen neben den Urheberrechten ggf. auch weitere Rechte wie z.B. Persönlichkeits-, Datenschutz-, Marken- und Patentrechte.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Bibliotheksverband e.V. (dbv) eine Broschüre zum Thema Urheberrecht in der Wissenschaft erstellt. Diese bietet einen Überblick über alle wichtigen Begriffe und fasst die gesetzlichen Rahmenbedingungen übersichtlich und verständlich zusammen.

Erhält mein Dokument einen DOI?

Ja, Ihr Dokument erhält einen DOI.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu DOIs.

Können Dokumente in HilPub geändert oder gelöscht werden?

Eine Möglichkeit, Dokumente nachträglich zu ändern oder zu löschen, ist nicht vorgesehen. Dies garantiert, dass die Publikationen in HilPub gleichwertig gegenüber gedruckten Publikationen sind.

Wünschen die Autor*innen bzw. Herausgeber*innen eine Korrektur, so muss das geänderte Dokument vollständig neu eingebracht werden. Dies entspricht einer Neuauflage bei gedruckten Publikationen.

Unter welcher Lizenz steht mein Dokument?

Für Ihr Dokument können Sie zwischen verschiedenen Lizenzen wählen.

Weitere Informationen Sie auf unserer Seite zu den Lizenzen.

Können Dokumente von anderen widerrechtlich benutzt werden?

Durch die Wahl einer geeigneten Lizenz für Ihr Dokument bestimmen Sie selbst, wie Andere Ihr Dokument benutzen dürfen.

Sofern Sie keine der angebotenen Creative-Commons-Lizenzen für Ihr Dokument wählen, gilt für Ihr Dokument uneingeschränkt das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Insbesondere gilt: Einzelne Vervielfältigungen, z.B. Kopien und Ausdrucke, dürfen nur zum privaten Gebrauch angefertigt werden (§ 53 UrhG). Die Herstellung und Verbreitung von weiteren Reproduktionen ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Urheber*in gestattet. Benutzer*innen der Dokumente sind für die Einhaltung der Rechtsvorschriften selbst verantwortlich und können bei Missbrauch haftbar gemacht werden.

Können Dokumente aus HilPub auch an anderen Stellen veröffentlicht werden?

Sie als Autor*in besitzen nach dem Urheberrechtsgesetz alle Verwertungsrechte an Ihrem Dokument. Wenn ein Dokument zuerst in HilPub veröffentlicht wird, so treten Sie lediglich ein nicht-ausschließliches Verwertungsrecht an die Universitätsbibliothek Hildesheim ab, d.h. Ihnen steht es frei, das Dokument an beliebiger anderer Stelle (z.B. in einer wissenschaftlichen Zeitschrift oder als Monografie) erneut zu veröffentlichen.

Wenn Dokumente in HilPub eingebracht werden sollen, die bereits an anderer Stelle veröffentlicht wurden, dann hängt diese Möglichkeit von den Vereinbarungen ab, die der/die Autor*in mit der veröffentlichenden Stelle (z.B. einem Verlag) getroffen hat.

Wie sieht der Veröffentlichungsvertrag aus?

Der Veröffentlichungsvertrag sieht wie folgt aus. (Die Paragraphen lassen sich durch einen Klick auf den Text aufklappen.)

Vereinbarung über die Veröffentlichung eines elektronischen Dokuments
zwischen der Universität Hildesheim (Universitätsplatz 1, 31141 Hildesheim), vertreten durch die Universitätsbibliothek Hildesheim – nachfolgend UB genannt – und der angemeldeten Person, die Materialien zur elektronischen Veröffentlichung bereitstellt. Gegenstand der Vereinbarung sind die eingebrachten Materialien (Dokumente einschließlich der bereitgestellten Metadaten, Abstracts und ggf. Zusatzmaterialien).

§ 1 Veröffentlichung und Langzeitspeicherung

Ich räume der UB ein räumlich und zeitlich unbegrenztes, einfaches (d.h. nicht-ausschließliches) Recht zur Nutzung der Materialien zur Speicherung, Archivierung, Vervielfältigung und Veröffentlichung ein.

Durch den Upload willige ich ein, dass die Materialien unwiderruflich von der UB in einer Datenbank gespeichert und öffentlich verfügbar gemacht werden.

Die Materialien werden von der UB inhaltlich nicht verändert. Technische Änderungen hingegen, insbesondere zu Langzeitarchivierungszwecken gestatte ich hiermit ausdrücklich. Ich erlaube die Erstellung von Kopien zum Zwecke der Langzeitarchivierung sowie die Weitergabe der Materialien an die Deutsche Nationalbibliothek oder andere Archivierungsinstitutionen.

Sofern ich bei der Einreichung als Nutzungslizenz eine der angebotenen „Creative Commons Lizenzen“ auswähle, gestatte ich ausdrücklich die weitere Nutzung der Materialien durch Dritte gemäß der gewählten Lizenz.

§ 2 Rechte Dritter

Ich versichere, dass mit der Bereitstellung der Materialien inkl. aller Bestandteile (z.B. Abbildungen) und ggfls. Zusatzmaterial keine Rechte Dritter (z.B. Miturheber*innen, Proband*innen, Verlage, Verwertungsgesellschaften, Drittmittelgeber) verletzt werden (z.B. Urheberrechte, Datenschutz). Dies gilt insbesondere im Fall einer Zweitveröffentlichung eines bereits anderweitig publizierten Dokuments.

Ich stelle die UB von allen Ansprüchen frei, die Dritte ggf. aufgrund ihnen zustehender Rechte gegen sie erheben, sofern ich dies zu vertreten habe (inkl. Kosten der Rechtsverfolgung).

Ich versichere für den Fall, dass nach Veröffentlichung der Materialien Verletzungen von Rechten Dritter geltend gemacht werden, die UB hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

Die UB übernimmt keine Haftung für die unrechtmäßige Nutzung der Materialien durch Dritte.

§ 3 Datenschutz

Ich stimme zu, dass die UB die für die Umsetzung dieser Vereinbarung erforderlichen personenbezogenen Daten in Einklang mit der Datenschutzerklärung der Universitätsbibliothek erfassen und verarbeiten darf.

§ 4 Rechtsübergang

Ich ermächtige die UB die in dieser Vereinbarung eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen und einfache Nutzungsrechte an andere fachliche Repositorien (z.B. um die Langzeitarchivierung meines publizierten Dokumentes zu gewährleisten) sowie an die Deutsche Nationalbibliothek oder vergleichbare Archiveinrichtungen (zur Erfüllung nationaler Sammelaufträge) zu vergeben.

§ 5 Vertragsdauer

Die Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, eine Kündigung ist nicht möglich. Eine außerordentliche Kündigung ist nur aus besonders wichtigem Grund, wie z.B. einer Feststellung der Verletzung der Rechte von Dritten, möglich.

Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam werden oder undurchführbar sein oder nach Abschluss der Vereinbarung unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Vereinbarung im Übrigen unberührt. Die Parteien ersetzen die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung, die dem Vertragszweck am nächsten kommt.