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Verbindliche Schutzkonzepte in der Kinder- und Jugendarbeit
Untertitel
Empfehlungen und Anknüpfungspunkte für gesetzliche Regelungen im SGB VIII
Abstract
Ausgehend davon, dass Organisationen und Einrichtungen der Offenen und verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit derzeit gesetzlich nicht verpflichtet sind, Schutzkonzepte umzusetzen, da sie keiner Betriebserlaubnis bedürfen, wurde im Rahmen des Projekts SchutzJu von der Universität Hildesheim und der Hochschule Landshut eine Initiative gestartet. In zwei Workshops mit Fachpraxis und juristischer Expertise wurden Möglichkeiten einer verbindlichen Umsetzung von Schutzkonzepten auch in nicht-betriebserlaubnispflichtigen Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit & Jugendverbandsarbeit im SGB VIII erörtert.
Die Vorschläge und Positionierungen wurden in dem vorliegenden Paper veröffentlicht.
Die Vorschläge und Positionierungen wurden in dem vorliegenden Paper veröffentlicht.
Publikationstyp
Report
Autor*in
Erscheinungsdatum
July 29, 2024
DOI
Fachbereich
Institut / Einrichtung
HilPub Permalink